Aktuelle Information zur neuen RiliBÄK
Neufassung der Richtlinie der Bundesärztekammer – RiliBäk – für Point-of-Care Diagnostik (POCT)
Bereits am 30.05.2023 ist mit der Veröffentlichung im Bundesärzteblatt die Neufassung der RiliBÄK (Richtlinie der Bundesärztekammer) in Kraft getreten. Sie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen an Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen in der Heilkunde. Seitdem gelten für Glukose-Messysteme neue Richtwerte. Unter anderem wurden die Grenzwerte für Glukose-Messysteme von vormals 11 Prozent auf nun 5 Prozent gesenkt.
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der RiliBÄK-Neufassung wurde eine dreijährige Übergangsfrist zur Erfüllung der festgelegten Anforderungen eingeräumt. Demnach ist es noch bis zum 30. Mai 2026 zulässig, nach den Vorgaben der Vorgängerversion der aktuellen RiliBÄK zu verfahren.
Unser Hersteller i-Sens nutzt diese Übergangsfrist zur Prüfung und ggf. zur Optimierung der CareSens N Blutzuckermesssysteme, um die Erfüllung der Anforderungen gemäß RiliBäk auch zukünftig zu gewährleisten.
